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Einige Beamtenanwärter/-innen (v.a. Lehramtsanwärter/-innen) haben gegen die Entscheidung der Nichtverbeamtung wegen Übergewicht bereits geklagt. Eine angestellte Lehrerin mit einem BMI von 35 wollte z.B. einklagen, in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen zu werden. Das VG Gelsenkirchen lehnte die Klage ab. Hintergrundinformationen zu diesem und ähnlichen Fällen könnt ihr hier nachlesen.

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Übergewicht und Verbeamtung: Regelungen zum BMI

von Emma geschrieben am 11.11.10

Für die gesundheitliche Eignung zum Eintritt ins Beamtenverhältnis benötigt der Dienstgeber eine Einschätzung der Risiken aufgrund des Körpergewichts. Dabei ist der Body-Mass-Index (BMI) wichtig, aber nicht allein entscheidend. Bei Idealgewicht und Normalgewicht (BMI bis 25) ist das Körpergewicht kein Thema. Bei einem BMI von 25-30 sind Nachfragen und weitere Untersuchungen möglich. Wie es scheint, wird meist aber erst ab einem BMI von 27 nachgehakt. Einen BMI zwischen 25 und 30 haben laut Statistischem Bundesamt  32,6% der Männer unter 40 Jahren und 17,0% ...

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Können übergewichtige Menschen verbeamtet werden?

von Emma geschrieben am 09.11.10

Nicht nur ich stehe vor dieser Frage: in ganz Deutschland und in allen Lehrerforen gibt es regelmäßig Diskussionen dazu, wie wichtig der BMI bei der Verbeamtung ist. Wie sinnvoll ist eine Regelung, bei der die gesundheitliche Eignung sich über eine Formel aus Gewicht und Körpergröße bestimmen lässt?

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